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Keramikfliesen sind keramische Platten, die als Wandverkleidung und als Bodenbeläge im Innen- wie Außenbereich verwendet werden. Der Begriff „Fliese“ wird auch für Naturstein, Glas, Teppich usw. genutzt, um Bauteile ähnlicher Form zu klassifizieren. In der Schweiz spricht man von „Plättli“, während in der Schriftsprache meistens „Platten“ oder „Plättchen“ verwendet wird. Der Begriff Kachel wird eher im Bereich der Ofenkacheln verwendet und ist im Sprachgebrauch selten geworden.
Keramik stammt von dem griechischen Wort für Ton, „Keramos“, ab. Tonminerale entstehen aus den überwiegend feinstkörnigen Verwitterungsprodukten von Feldspaten, die mit unterschiedlichsten Beimengungen abgelagert wurden. Die Zusammensetzung des Tons, die Aufbereitung und der Brand bestimmen die Farbe des unglasierten Scherbens.
Die ersten Gegenstände aus gebranntem Ton entstanden vor ca. 30.000 Jahren, während die ersten keramischen Gefäße vor ca. 11.000 Jahren im Nildelta entstanden sind. Die ersten europäischen Keramikindustrien waren im Römischen Reich zu finden: Rote, glasierte Gebrauchskeramik, sogenannte Terra Sigillata, war im gesamten Römischen Reich verbreitet. Die typischen roten Dachziegel sind ebenfalls bereits in riesigen Mengen hergestellt worden. Bodenziegel waren bereits im unteren Mittelstand zu finden. Die römischen Fußbodenheizungen basierten auf keramischen und somit hitzebeständigen Werkstoffen. Die rote Farbe kam durch die kontrollierte Belüftung des Brennofens. Schwarze Keramik wurde unter Luftabschluss gebrannt und war relativ teuer, da es sehr aufwendig war, den Brennofen abzudichten.
Keramikfliesen als Wandbelag wurden im Altertum bereits in Ägypten, Mesopotamien und Persien angewendet, besonders in der islamisch-arabischen Architektur. Mit den Mauren kamen farbig glasierte Fliesen nach Spanien und Portugal, wo sie als Azulejos bezeichnet werden.
Aus dem Jahre 1000 kennt man die ersten nichtrömischen keramischen Bodenbeläge in Deutschland. Die Handelswege der Niederländer, Spanier und Italiener verbreiteten die Keramiken in ganz Europa. Allerdings war die Herstellung sehr aufwendig und teuer, da das technische Wissen der Römer zur industriellen Herstellung verloren gegangen war.
In West- und Mitteleuropa wurden Fliesen im Mittelalter vor allem als Fußbodenbelag und zur Kaminumrandung genutzt. Diese Tonplatten waren häufig mit Reliefverzierungen versehen oder es wurde andersfarbiger Ton eingelegt, so dass ein zweifarbiges Muster entstand. Für das 15. und 16. Jahrhundert finden vor allem Fayencefliesen aus Italien, Spanien und Frankreich Erwähnung. Von dort gelangten die Fayencen nach Antwerpen, das sich zwischen 1520 und 1570 zu einem Zentrum der Fliesenherstellung entwickelte. Nach dem Frieden von Antwerpen 1609 nahm man in den Niederlanden die Fliesenherstellung auf. Obwohl man meist von „Delfter Fliesen“ spricht, verliert Delft als Fliesenproduzent ab 1650 an Bedeutung und wird von Fabriken in Rotterdam, Utrecht, Haarlem und Makkum abgelöst. Die blau-weißen holländischen Fliesentableaus und Einzelfliesen erlangten eine solche Bedeutung, dass sie sogar wieder nach Portugal exportiert wurden oder dort die Herstellung von „Azulejos in der holländischen Mode“ anregten. Auch Norddeutschland und Dänemark importierten Delfter Fliesen, mit denen häufig ganze Stuben (Pesel) ausgeschmückt wurden. Entsprechend weit reichte das Bildprogramm von Bibelfliesen bis hin zu Seefahrt und Jagd.
Mit der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert stieg die Verbreitung der keramischen Bodenbeläge stark an. Anfangs noch als Zubrot der Ziegeleien, entstand eine eigenständige Industrie. Heute werden Fliesen meist in hochautomatisierten Fabriken hergestellt. Es gibt aber immer noch kleine handwerkliche Betriebe, die individuelle Keramiken in kleinsten Serien erstellen.
Seit den Anfängen der Keramikherstellung haben sich die verwendeten Rohstoffe nur wenig geändert. Basis ist der Werkstoff Ton als Hauptinhaltsstoff. Hierbei werden je nach Anwendung Gemische aus verschiedenen Tongruben verwendet. Neben Ton gehören noch andere mineralische Rohstoffe zur Rezeptur einer Keramik. Die wichtigsten Zuschlagstoffe sind Quarz, Kaolin und Feldspat. Je nach Anwendungszweck werden unter anderem auch Kalzit, Dolomite, Flussspat oder Schamotte beigemischt. Die Kunst bei der Aufbereitung ist es, unter anderem die Verhinderung der Entmischung vor der Formgebung und das Schrumpfverhalten beim Brand kontrollieren zu können. Diese Faktoren hängen zum großen Teil nicht nur von der Korngröße, sondern vor allen Dingen von der Kornform ab. Je runder die Körner sind, desto geringer wird die Festigkeit, desto geringer wird im Gegenzug die Schrumpfung.
Handgeformte Keramikfliesen findet man heute meistens nur noch bei Cotto oder bei Spezialanwendungen. In der modernen Keramikherstellung wird das Strangpressverfahren und die Pulverpressung (auch Trockenpressung genannt) angewendet. Beim Strangpressen wird aus einer plastischen Keramikmasse durch Extrusion ein endloses Band als Einzel- oder Doppelfliesen (Spaltklinker) hergestellt und anschließend in Fliesengröße zerteilt. Im Trockenpressverfahren wird speziell aufbereitetes Keramikpulver mit hohem Druck in Formen gepresst und danach gebrannt.
Alle Fliesen weisen besondere Muster auf der Unterseite der Fliese auf, die eine bessere Mörtelverbindung schaffen. Beim Strangpressen sind es verfahrensbedingt immer Längsrillen, die aber sogar speziell schwalbenschwanzförmig vertieft sein können, beim Pressen können nur einfache Muster eingepresst werden.
Ein relativ neues Verfahren ist die Verwendung von Rollenpressen bei großformatigen Feinsteinzeugtafeln ( l > 300 cm). Hierbei wird die keramische Grundmasse zwischen zwei sich axial bewegenden Walzen gepresst. Eine reine Pulverpresse bei Plattengrößen von mehr als 2 m² wäre nicht wirtschaftlich.
Die Farbe von unglasierten Keramikfliesen entsteht meist durch färbende Oxide. Diese Oxide sind entweder natürliche Bestandteile der Rohstoffe (beispielsweise Eisenoxid, Mangandioxid, Titandioxid) oder sie werden dem Scherben gezielt zugemischt.
Bei glasierter Keramik wird die Oberfläche durch eine auf den Scherben aufgetragene Glasur gefärbt. Beim Monoporosa-Verfahren wird die Glasur vor dem Brand aufgetragen. Beim Biporosa-Verfahren wird der Scherben erst gebrannt, abgekühlt, und mit dem Glasurrohstoff nochmals gebrannt.
Als Steingut (DIN EN 14411, Gruppe BIII, Anhang K) bezeichnet man Keramik, deren „Scherben“ nach dem Brand bei 950–1150 °C eine Wasseraufnahme von mehr als 10 % aufweist. Vorteil ist die gute Bearbeitbarkeit sowie Dekorierungsfähigkeit. Aufgrund der hohen Porosität ist Steingut nicht frostfest und bleibt auf Anwendungen in Innenbereichen beschränkt. Hierbei ist die Hauptanwendung die Verwendung als glasierte Wandfliese.
Bei der Herstellung von Steingut unterscheidet man zwei Verfahren. Bei dem Einbrandverfahren (Monoporosa) wird auf die Fliese direkt nach der Formgebung flüssige Glasur aufgetragen. Anschließend wird die Fliese mit einem gewünschten Muster bedruckt. Beim Zweibrandverfahren (Biporosa) wird zuerst der Scherben gebrannt. Danach wird die Fliese glasiert und bedruckt und anschließend nochmals gebrannt.
Steinzeug ist definiert als eine Keramik mit einer Wasseraufnahme von unter 3 %. Aufgrund der geringen Porosität ist das Material frostbeständig. Gegenüber dem poröseren Steingut hat Steinzeug eine höhere Dichte und bessere mechanische Festigkeiten. Fast alle Fliesen für stark beanspruchte Anwendungsbereiche, zum Beispiel in Industrie, Gewerbe oder öffentliche Bereiche, sind aus unglasiertem Steinzeug. Die Rutschhemmung wird durch die Oberflächenstruktur eingestellt. Steinzeugfliesen mit Glasuren sind die klassische Bodenkeramik. Die technischen Eigenschaften der Glasur bestimmen die Abriebfestigkeit und die Rutschhemmung.
Im Gegensatz zum Steingut wird der Scherben bei 1150–1300 °C gebrannt. Durch Zugabe von Flussspat und anderen Flussmitteln kann die Porosität verringert werden.
Feinsteinzeug (FSZ) zeichnet sich durch eine sehr geringe Wasseraufnahme von weniger als 0,5 % aus. Es stellt damit eine Weiterentwicklung der Steinzeugfliesen dar, deren Wasseraufnahme unter 3 % liegt. Die Herstellung von FSZ-Fliesen erfolgt, indem man fein aufbereitete keramische Rohstoffe mit hohen Anteilen an Quarz, Feldspaten und anderen Flussmitteln unter hohem Druck trocken verpresst. Danach wird der Scherben in einem Rollenofen bei hohen Temperaturen (1200 - 1300 °C) gebrannt.
Wegen der hohen Bruchfestigkeit und der guten Verschleißeigenschaften wird FSZ häufig in öffentlichen und stark beanspruchten Bereichen eingesetzt. Durch entsprechende Oberflächenstrukturen kann die Rutschsicherheit von R 9 - R13, V4, eingestellt werden.
Am Anfang der Entwicklung wurden nur unglasierte Fliesen hergestellt, die eine hochdichte versinterte Brennhaut aufweisen, die sehr fleckunempfindlich ist. Dies ist nicht mit der oberflächenabhängigen Schmutzanhaftung zu verwechseln.
Poliertes FSZ besitzt keine geschlossene Oberfläche. Die Preß- und brandbedingten Porenräume werden durch die Entfernung der sogenannten Brennhaut geöffnet. Schmutz der in diesen Porenbereich eindringt ist meistens schlecht entfernbar. Je nach Hersteller unterscheidet sich diese Porosität sehr stark.
Durch das Aufbringen von unterschiedlich gefärbten Keramikpulvern oder durch lösliche Salze kann unglasiertes FSZ unterschiedlich dekoriert werden. Allerdings ist die Vielfalt der möglichen Optiken eingeschränkt. Deshalb wird in zunehmendem Maße glasiertes und bedrucktes FSZ hergestellt. Dieses Material bietet die Möglichkeit eine enorme Vielfalt an Dekoren zu erzeugen. Beispielsweise werden unterschiedlichste Steine, Hölzer, Stoffe, Kork, Leder etc. kopiert.
Glasiertes Steinzeug und glasiertes Feinsteinzeug besitzen eine glasartige Schicht an der Oberfläche, die eine andere Abriebfestigkeit als der Scherben aufweist. Diese ist meistens geringer als die des Trägermaterials. Die anderen Eigenschaften, wie z.B. chemische Beständigkeit, Rutschhemmung und Ritzhärte können je nach Art der Oberfläche sehr unterschiedlich sein.
Basismaterial ist Kalkmergel mit starken „Verunreinigungen“ aus Quarzkrümeln. Man nennt dieses Gemisch auch toskanischen Schieferton. Der im Tagebau gewonnene Ton wird mit Wasser vermengt und geknetet wie Teig. Dieser wird darauf wie bei der Zubereitung von Weihnachts–Spritzgebäck durch einen Wolf gedreht und anschließend strang- beziehungsweise trockengepresst. Die raue Oberfläche wird nach dem Trocknungsprozess durch die Bearbeitung mittels Stahlbürsten erzielt. Alternativ wird die Grundmasse auch in Holzformen gedrückt und an der Luft getrocknet. Bei einer Temperatur von 950-1050 °C wird Cotto nach dem Trocknen dann in einem Ofen 36 bis 48 Stunden lang gebrannt. Dabei wird aus dem blau-grauen Ton durch Oxidation der typisch rötlich gefärbte Cotto. Bei dieser Herstellungsmethode können auch Reliefs oder Muster in den frischen Teig eingedrückt werden.
Zu den sogenannten grobkeramischen Produkten gehören die klassischen Klinker. Bestehend aus Schamotte, Feldspäten und weiß- oder rotbrennenden Tonen (d. h. die Farbe entsteht erst durch den Brand), werden sie wie Cotto als Teig angerührt und im Strangpressverfahren geformt. Wenn bei der Trocknung eine Restfeuchte von circa drei Prozent erreicht worden ist, wird der Hartziegel glasiert oder unglasiert bei 1200 °C gebrannt. Um Verformungen beim Brand zu minimieren, werden solche Platten überwiegend als Spaltklinker in doppelter Ausfertigung (Rücken an Rücken, mit Stegen verbunden) gefertigt, dann gemeinsam gebrannt und erst nach dem Brand getrennt bzw. gespalten.
Hohe Kantenschärfe und Beständigkeit gegen Wasser und Frost lassen den Klinker zu einem idealen Boden- und Wandbelag für Innen- und Außenbereiche werden, auch als Verblendung, die vor ein Mauerwerk mit einem Klinkermörtel aufgeklebt wird. Die volkstümliche Bezeichnung als "Klinkerwand" für jede vorgemauerte Wandschale ist unrichtig, hierfür werden weichere Steine, auch härter gebrannte Lochmauersteine verwendet, jedoch nur selten (und unfachgerecht) Vollklinkersteine, da solche Wände wegen mangelnder Mörtel-Verbundhaftung leicht Risse bekommen.
Vollklinker werden überwiegend als Gehwegbelag angeboten. Hierbei handelt es sich um unglasierte Klinkersteine. Diese sind trittsicher, wasserabweisend, frostfest und langlebig. Auch verändern sie im Gebrauch ihre Farbe nur wenig und verschmutzen kaum, sie bekommen lediglich eine Patina.
Fliesen werden im Wesentlichen nach ihrer Wasseraufnahmefähigkeit, ihrer Frostbeständigkeit, ihren rutschhemmenden Eigenschaften und der Beständigkeit ihrer Oberfläche gegenüber Abrieb klassifiziert.
Keramikfliesen werden in 1. und 2. Wahl eingeteilt. Dabei werden sowohl optische wie auch qualitative Anforderungen an Glasur, Oberfläche, Maßhaltigkeit und Wasseraufnahme gestellt. Fliesen mit groben Fehlern werden oftmals auch als 3. Wahl angeboten oder gelangen in den Ausschuss.
Gruppe | Massen-% Wasseraufnahmevermögen |
---|---|
Ia | höchstens 0,5 % |
Ib | höchstens 3 % |
IIa | 3 % bis 6 % |
IIb | 6 % bis 10 % |
III | mehr als 10 % |
In der europäischen Norm DIN EN 14411 werden keramische Fliesen und Platten nach ihrem Wasseraufnahmevermögen in fünf Gruppen unterteilt. Die Prüfung erfolgt nach DIN EN ISO 10545.
Frostbeständig und somit für den Außenbereich geeignet sind nur Fliesen und Platten der Gruppen Ia und Ib. Auch Fliesen, die auf überdachten Flächen wie etwa Balkonen vor Niederschlägen geschützt verlegt werden, müssen diesen Gruppen zugeordnet sein, da sie dort nicht frostgeschützt liegen. Das bedeutet nicht, dass sich die Fliesen nicht vom Untergrund lösen können. Dies hängt von der Gesamtkonstruktion ab.
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Die theoretische Beanspruchung der Glasur (Oberflächenverschleiß/Abrieb) in der Nutzung wird durch ein genormtes Prüfverfahren mit einer Prüfmaschine des amerikanischen Porzellan- und Email-Instituts (PEI) geprüft und nach DIN EN ISO 10545-7 in die Klassen 0 bis 5 eingeteilt (siehe nebenstehende Tabelle).
Abriebsklasse | Umdrehungen | typische Anwendungen |
---|---|---|
0 | 100 | in der Regel nur theoretischer Wert |
1 | 150 | nur Wandmaterial |
2 | 600 | nur Wandmaterial |
3 | 750/1500 | z. B. für nicht beanspruchte Flächen (barfuß in Bädern) |
4 | 2100*6000/12000 | z. B. bei hohen Beanspruchungen in Hauseingängen |
5 | >12000 | bei höchster Beanspruchung, z. B. Garagen |
Unter Zugabe von Wasser und definierten Schleifmitteln wird ein künstlicher Abrieb ermittelt. Als Ergebnis erhält man einen Wert, der angibt, bei welcher Anzahl der Umdrehungen sich eine sichtbare Veränderung ergibt. Diese Werte werden dann für eine Klassifizierung benutzt.
Bei unglasierten keramischen Fliesen und Platten wird der Tiefenverschleiß nach DIN EN ISO 10545-6 ermittelt. Mit Schmelzkorund und einer speziellen Schleifscheibe wird der „anfallende Abrieb“ gemessen. Das bedeutet, je geringer der Wert, desto verschleißresistenter ist die Keramik.
Gruppe | Haftreibwert | Neigungswinkel |
---|---|---|
R9 | Minimum | von 6 bis 10° |
R10 | erhöht | von 10 bis 19° |
R11 | erhöht2 | von 19 bis 27° |
R12 | groß | von 27 bis 35° |
R13 | sehr groß | über 35° |
Gruppe | Mindestvolumen (cm³/dm²) |
---|---|
V4 | 4 |
V6 | 6 |
V8 | 8 |
V10 | 10 |
Durch die Prüfung der Rutschsicherheit nach der DIN 51130 erfolgt die Einstufung in R-Werte. Je höher die hinter dem „R“ stehende Zahl, desto rutschhemmender und schlechter reinigungsfähig ist der Belag. Wie aus der Tabelle zu ersehen ist, gibt es die Bewertungsgruppen von R9 bis R13. Die BGR 181 der Berufsgenossenschaften findet jedoch keine Anwendung auf Fußböden in Arbeitsräumen, Arbeitsbereichen und betrieblichen Verkehrswegen, bei denen keine gleitfördernden Mittel zu erwarten sind. Regenschirme transportieren Wasser, also sollte immer auf die BGR 181 Rücksicht genommen werden. Bei Abweichung von der BGR 181 sollten die Berufsgenossenschaft und die Gewerbeaufsicht zum jeweiligen Bauobjekt grundsätzlich befragt werden, da es vorkommen kann, dass beide Institutionen unterschiedliche Meinungen haben können. In Bereichen, wo fettige, pastöse oder faserig-zähe Stoffe auf den Boden gelangen, müssen Fliesen eventuell auch noch einen „Verdrängungsraum“ besitzen. Dieser Verdrängungsraum ist der zur Gehebene hin offene Hohlraum unterhalb der Gehebene und wird nach vier V-Klassen bewertet. Der V-Wert gibt an, wie viel cm³ Flüssigkeit der Boden auf einem dm² mindestens aufnehmen kann.
Eine Besonderheit bilden Keramiken für nassbelastete Barfußbereiche. Diese Oberflächen werden nach DIN 51097 geprüft und in die Bewertungsgruppen nach GUV 26.17 A, B und C eingeteilt.
GUV 26.17 wurde durch GUV-I 8527 ausgetauscht (Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche).
Für den privaten Bereich gibt es keine Vorgaben. Dort sind polierte oder glattglasierte Keramiken anwendbar. Ein privates Schwimmbad oder eine private Sauna sollte aber nach den Regeln der GUV 26.17 Rutschsicherheit für nassbelastete Barfußbereiche ausgeführt werden.
Werden Bodenbeläge mit geringerer Mindestrutschhemmung geplant oder eingebaut (nach BGR 181/GUV 26.17), drohen im Unglücksfall Schadenersatz- oder Regressansprüche.
Die folgende Norm findet auf die Säurebeständigkeit Anwendung: DIN EN ISO 10545-13.
Fleckempfindlichkeit wird nach folgender Norm klassifiziert: DIN EN ISO 10545-14.
Keramikfliesen enthalten durch den Brand keine raumluftbelastenden, ausgasenden Stoffe. Bei Verlegung mit einem Kalk- oder Zementmörtel wird die Raumluft nicht mehr belastet, wenn das Anmachwasser verdunstet ist.
Feinsteinzeug oder glattes, glasiertes Steinzeug / Steingut besitzen eine sehr dichte Oberfläche. Mikrobiologische, allergene Stoffe wie Milben, Hausstaub, Pilze usw. können sich fast nicht darauf entwickeln und einnisten, wohl aber auf und in den Fugen.
Feinsteinzeug ist durch die nicht vorhandene Kapillarität geruchsneutral und nimmt keinen Wasserdampf auf.
Bei einer Verlegung mit Reaktionsharzen, die säurebeständig sind, besteht neben einer Ausdünstungsgefahr auch ein höheres Risiko der mikrobiologischen Besiedlung.
Die Strahlenbelastung hängt von den verwendeten Ausgangsstoffen ab. Eine Gefährdung ging früher hauptsächlich durch die Glasuren aus. Natriumdiuranat, auch als Uranglas bekannt und Kobaltglasuren sind stark belastend gewesen. (Siehe Radonbelastung.)
Bis in die 1970er Jahre dominierte bei den Wandfliesen das Format 15 × 15 cm. Seitdem ist eine extrem große Zahl neuer Formate entstanden. Dabei ist die Tendenz zu immer größeren Fliesen zu beobachten. Inzwischen werden Fliesen mit einer Größe von 120 × 120 cm und darüber hinaus angeboten. Die gängigsten Formate liegen heute (Stand Sept. 2008) allerdings noch zwischen 25 × 33 und 30 × 90 cm bei Wandfliesen/Steingut sowie 33 × 33 und 45 × 90 cm bei Bodenfliesen/(Fein-)steinzeug. Aufgrund des überproportional steigenden Ausschusses und komplexerer Herstellungsverfahren sind größere Formate, normiert auf den Quadratmeterpreis, teurer.
Neben großformatigen Fliesen sind aber auch Mosaikfliesen verbreitet. Hiermit bezeichnet man Fliesen im Format 1 × 1 cm bis 10 × 10 cm.
Überdies existieren Formstücke für Sockelausbildungen, Bordüren, Treppenstufen, Ecken etc. Auch spezielle Arten von Schienen für Anschlüsse an andere Bodenbeläge, Ecken etc. sind erhältlich.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Nennmaß, dem Werkmaß, dem Koordinierungsmaß, dem Modularen Maß und dem Istmaß. Das Nennmaß (z. B. 15 × 15 cm) beschreibt die Fliesengröße in cm, und unter diesem Namen werden die Fliesen gehandelt. Das Werkmaß ist das vom Hersteller vorgesehene Maß der Fertigung und addiert sich mit der Fuge zum Koordinierungsmaß (C in mm). Zum Beispiel hat eine Fliese mit dem Werkmaß (W) 247 × 197 × 5 mm ein Koordinierungsmaß von 250 × 200 mm → Fugenbreite 3 mm. Das Nennmaß ist 25 × 20 cm. Das Istmaß umschreibt, wie der Name sagt, die tatsächlich vorhandenen Abmessungen. Diese können auf Grund der Fertigung geringfügig abweichen. Das Modulare Maß ist gleich dem Koordinierungsmaß, basiert allerdings auf einem Raster von 1M=100 mm und beinhaltet immer die Vorgabe für die Fugenstärke in Verbindung mit dem Werkmaß. Die Fliesen aus dieser Serie sind aufeinander abgestimmt in Länge-Breite-Dicke.
Die Fleckempfindlichkeit einer Keramik ist rein von verwendeten Material abhängig. Ist die Keramik kapillar, wie z. B. Terrakotta oder Steingut dann können farbverändernde Substanzen einziehen, im Gegensatz zu glasierten Keramiken, bzw. unpoliertem Feinsteinzeug, dort können Substanzen nicht einziehen.
Die Schmutzanhaftung ist nur abhängig von der Oberfläche. Je rauer die Nutzschicht ist, desto höher die Schmutzanhaftung, bzw der Reinigungsaufwand. Das ist vor allen Dingen bei rutschsicher ausgerüsteter Bodenkeramik erkennbar, wie sie z. B. in Küchen oder Schwimmbädern verwendet wird.
Auf dem Markt werden für Keramikfliesen Imprägniermittel (Silane) angeboten, die die Fleckempfindlichkeit herabsetzen sollen. Bei unpoliertem Feinsteinzeug oder glasierter Keramik ist die für eine Wirksamkeit notwendige Eindringtiefe nicht gegeben. Deshalb gibt es i. d. R. keine Freigabe der Keramikhersteller für Imprägnierungen bei diesen Keramiksorten. Bei polierten Feinsteinzeug wird durch das Schleifen die Oberfläche geöffnet und die brand- und pressbedingten Porenräume liegen frei. Dann kann eine Imprägnierung als "Platzhalter" dienen. Das gilt auch für unglasiertes Steinzeug oder Terracotta.
Aufliegende Reste von Imprägniermitteln haben die Eigenschaft bestimmte Schmutze, wie z. B. Ruß aus den Gummisohlen oder Reifen zu "binden".
Schutzbehandlungen durch Imprägniermittel dürfen nicht verwechselt werden mit werkseitigen mineralischen Oberflächenvergütungen, wie z. B. Glasuren oder sogenannten Engoben. Diese sind in der Oberfläche eingebrannt und verringern auch die Schmutzanhaftung. Dabei wird die Mikrorauigkeit durch entsprechende mineralische "Füllstoffe" herabgesetzt.
Ein Fliesenspiegel ist ein „freistehender“ Wandbelag, der nicht bis auf den Boden reicht. Typische Beispiele sind Rückwände von Küchenzeilen.